Medien
Hinweis zum Urheberrecht: Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.
Medienspiegel – heute bis 2024
10. Februar 2025, Neue Westfälische
Ein kreativer Raum für verborgene Talente
Neue Kooperation in Bielefeld: Das von der Goldbeck- und der Walter-Blüchert-Stiftung geförderte Programm „kreativraum“ unterstützt Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Klassenzimmers.
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